Was beinhaltet das?


Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen. Ein Kind im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist eine Person, die noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendliche sind Personen, die 14 aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

Dem Jugendschutz können drei Aufgabenfelder zugeordnet werden:

  • gesetzlicher Jugendschutz
  • erzieherischer Jugendschutz
  • struktureller Jugendschutz

Der gesetzliche Jugendschutz ist seit Jahren in verschiedenen Gesetzen geregelt. Er wird als kontrollierender, eingreifender Kinder- und Jugendschutz bezeichnet und richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und verschiedene Institutionen.
In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Gesetze und Verordnungen:

Im Landkreis Altenburger Land gibt es seit Jahren eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Ämtern und Behörden. Es werden jährlich Jugendschutzkontrollen in enger Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Altenburger Land und den zuständigen Ordnungsbehörden durchgeführt. So werden Veranstaltungen, Verkaufsstellen und Gewerbebetriebe bezüglich der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes kontrolliert. Seit 2013 führen wir auch regelmäßige Testkäufe in verschiedenen Verkaufsstellen durch.

Mit dem erzieherischem Kinder- und Jugendschutz sollen jungen Menschen Handlungskompetenzen vermittelt werden, die sie befähigen, sich gegen gefährdende Einflüsse selbst schützen zu können. Inhaltliche Aspekte sollen Prävention, Erziehung und Sensibilisierung sein. Aufgabenschwerpunkte sind Medienkompetenzen, Gewalt- und Suchtprävention sowie Mobbing/Cybermobbing.

In enger Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Altenburger Land e.V. wurden in den letzten Jahren verschiedene Konzepte für Projekttage zu unterschiedlichen Themen an Schulen entwickelt und angeboten.
Themenschwerpunkte:

  • Beratung und Informationen zum Jugendschutzgesetz
  • Medienkompetenz und Medienschutz
  • Alkoholprävention
  • Mobbing

Unter struktureller Kinder- und Jugendschutz können Aktivitäten verstanden werden, die auf die Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen gerichtet sind, z. B. Verkehrsplanung, Stadtplanung, Umweltschutz.

Bei städtebaulichen Planungen, Aufstellung von Zigarettenautomaten usw. werden sozialpädagogische Stellungnahmen zum Kinder- und Jugendschutz erarbeitet.

Kontakt:

Landratsamt Altenburger Land
Theaterplatz 7/8
04600 Altenburg
Telefon: 03447 586-523
Email: Julia.Parthey@altenburgerland.de

Kurzer Überblick für Kinder und Jugendliche was Ihr ab welchem Alter alles dürft oder auch nicht!
Jugendschutztabelle

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.jugendschutz-aktiv.de beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend