Muttizettel
Die Alters und Zeitgrenzen oder die Zugangsbeschränkungen etwa bei Disco oder Kinobesuchen gelten unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt, wenn Kinder und Jugendliche begleitet werden, entweder von einer personensorge-berechtigte Person (Eltern) oder einer erziehungsbeauftragte Person (von Eltern beauftragt).
Das müssen Eltern bedenken:
- Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
- Sie sollte reif genug und in der Lage sein, die Minderjährige oder den Minderjährigen in jeder Situation zu unterstützen.
- Die erziehungsbeauftragte Person darf nicht unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen.
- Bei abendlichen Veranstaltungen muss die Heimfahrt gesichert sein.
- Wenn Eltern eine mündliche Vereinbarung treffen, sollten sie im Zweifel für Rückfragen (telefonisch) erreichbar sein.
- Es gelten weiterhin die Regeln zum Alkohol und Tabakkonsum für Minderjährige.
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