Muttizettel


Die Alters- und Zeitgrenzen oder die Zugangsbeschränkungen etwa bei Disco oder Kinobesuchen gelten unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt, wenn Kinder und Jugendliche begleitet werden, entweder von einer sorgeberechtigte Person (Eltern) oder einer erziehungsbeauftragte Person (von Eltern beauftragt).

Das müssen Eltern bedenken:

  • Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
  • Sie sollte reif genug und in der Lage sein, die Minderjährige oder den Minderjährigen in jeder Situation zu unterstützen.
  • Die erziehungsbeauftragte Person darf nicht unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen.
  • Bei abendlichen Veranstaltungen muss die Heimfahrt gesichert sein.
  • Wenn Eltern eine mündliche Vereinbarung treffen, sollten sie im Zweifel für Rückfragen (telefonisch) erreichbar sein.
  • Es gelten weiterhin die Regeln zum Alkohol- und Tabakkonsum für Minderjährige.

Muttizettel zum herunterladen: Muttizettel